Die Schweiz hat mit allen europäischen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Amtshilfe abgeschlossen. Der automatische Informationsaustausch (AIA) für Daten aus 2017 zwischen der Schweiz und der EU sowie mit anderen Staaten wird in den ersten sechs Monaten des Jahres 2018 gültig. Ein Jahr später werden weitere Staaten folgen. Zusätzlich zum AIA kann die Schweiz mit dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Amtshilfe für bis zu sieben Jahre vor 2018 von zahlreichen Ländern alle relevanten Steuerdaten beziehen.