Steuererklärung

ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER

Wir beraten Sie bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in den Kantonen, die diese noch anwenden, und erledigen für Sie die Formalitäten.


Liegt der Fall vor, dass Sie erben, einen Erbvorbezug oder eine Schenkung erhalten, fällt die Erbschaftssteuer am Ort des/der Verstorbenen an, ausser es handelt sich um Grundeigentum. Das Grundeigentum wird nach einer Erbschaft an dem Ort versteuert, an dem es sich befindet, national und international.

Die meisten Schweizer Kantone haben die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abgeschafft.