Fachkundige Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen.
Steuerberatung
Privatpersonen
Optimierung Ihres steuerbaren Einkommens und Vermögens, u.a. bei den Abzügen für die beruflichen Gewinnungskosten, Wertschriften- und Beteiligungseinkünften, 3a-Sparen und Pensionskassennachzahlungen.
Individuelle Beratung bei der Optimierung der Steuern unter Berücksichtigung der Pensionskasse, des 3a-Sparens und im Hinblick auf Ihre privaten Sparvorhaben. Solche Optimierungsmassnahmen werden vor allem Personen ab dem 50. Altersjahr sehr ans Herz gelegt.
Der Eigenmietwert von Wohnungen und Häusern ist ein zu versteuerndes Einkommen. Planen Sie den Kauf einer Liegenschaft, ist die Liegenschaftsbesteuerung in den Entscheid miteinzubeziehen.
Die Kosten einer Liegenschaftsrenovation sind steuerlich als Ausgaben vom Einkommen absetzbar und eröffnen dadurch ein steuerliches Optimierungspotential.
Strafsteuerverfahren und Selbstanzeige
Wir bieten Unterstützung bei der Offenlegung nicht deklarierter Einkommens- und Vermögenswerte durch die Nachdeklarationen (Selbstanzeige) sowie in schon laufenden oder drohenden Steuerstrafverfahren.
Die Schweiz kennt bei den Steuerdelikten den Tatbestand der Steuerhinterziehung und des Steuerbetrugs.
Einsprachen und Rekurse
Wir übernehmen für Sie Einsprachen und Rekurse und alle weiteren Rechtsgeschäfte betreffend Steuern bei Privatpersonen und Unternehmen.
internationalen Steuerangelegenheiten
Wir beraten Sie in internationalen Steuerangelegenheiten, namentlich dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezüglich Einkommen und Vermögen in zwei und mehreren Ländern.
Seit dem 01.01.2018 wurde zudem die Amtshilfe bei zahlreichen Staaten durch den Automatischen Informationsaustausch (AIA) ergänzt.
Wertschriften- und Beteiligungseinkünfte
Oft sind Spesen der Verwaltung steuerlich absetzbar. Steuern auf Wertschriftenerträge der USA, der EU sowie einiger weiterer Staaten können rückgefordert werden.
Bei Einkünften von namhaften Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gewähren die meisten Schweizer Kantone und der Bund Steuerermässigungen.
Durch die Unternehmenssteuerreform II ergibt sich teilweise eine Nullbesteuerung bei Dividenden von meist Grossgesellschaften.
Verrechnungssteuer: Die Schweizer Verrechnungssteuer (Zinsabschlagsteuer) auf Zinserträge oder Wertschriftenerträge ist für alle Steuerpflichtigen in der Schweiz rückforderbar.
Abfindungen
Wir beraten Sie bei der Besteuerung von Abfindungen.
Unternehmen
Verbessern Sie mit unserer Hilfe Ihre mittelfristige Abgabefrist.
Dies geschieht unter Berücksichtigung der Besteuerung der Unternehmenseinkünfte sowie der Sozialversicherungsabgaben bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, bspw.
- Kollektivgesellschaften
(KG)
- Kommanditgesellschaften
(KmG)
- einfache
Gesellschaften (eG)
- Aktiengesellschaften
(AG)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)