Ist ein Nachsteuer- und
Bussenverfahren (Steuerstrafverfahren) gegen Sie eröffnet worden, fallen
folgende Kosten an:
- zusätzliche Steuern
- Busse
- Verfahrenskosten
- Strafsteuer
meist im Umfang von 100% der nachträglich zu zahlenden Steuern (die Summe kann aber auch das Dreifache betragen)