Steuerberatung

STEUERSTRAFVERFAHREN VON AMTES WEGEN

Ist ein Nachsteuer- und Bussenverfahren (Steuerstrafverfahren) gegen Sie eröffnet worden, fallen folgende Kosten an:

  • zusätzliche Steuern
  • Busse
  • Verfahrenskosten
  • Strafsteuer

meist im Umfang von 100% der nachträglich zu zahlenden Steuern (die Summe kann aber auch das Dreifache betragen)