Einkommen aus Erträgen wie Zins- und Dividendenerträge aus Anlagen werden in der Schweiz wie Vermögen besteuert. Nicht als Einkommen besteuert sind Erträge aus Kursgewinnen. Kursverluste können nicht vom Einkommen abgesetzt werden. Bei den Erträgen aus Wertschriften und Anlagen wird die einbehaltene Schweizer Verrechnungssteuer mit den zu zahlenden Steuern verrechnet.
Bei Wertschriften- und Beteiligungseinkünften können Sie
einerseits einen Pauschalabzug von 3% des Wertschriftenbestandes oder
andererseits die effektiven Spesen der Verwaltung als Abzug geltend machen.
Zinsen und Dividenden auf Wertschriften der USA und einiger weiterer Staaten können (zumindest teilweise) in der Schweiz rückgefordert werden.
Bei Einkünften von qualifizierten Beteiligungen an (Kapital-) Gesellschaften, gewähren die meisten Schweizer Kantone und der Bund Steuerreduktionen auf Dividenden und Gewinnausschüttungen von GmbHs.
Im Kanton Zürich gilt bei AGs und GmbHs mit einer
Beteiligung von mehr als 10% am Aktienkapital, Stammkapital und an Liquidationsüberschüssen
eine Ermässigung der Besteuerung auf rund 50% der ordentlichen Besteuerung. Bei
der direkten Bundessteuer sind diese Erträge im Umfang von 60% steuerbar.
Durch die Unternehmenssteuerreform II werden Dividenden, die aus dem Agio, meist von Grossgesellschaften, alimentiert werden, nun steuerfrei ausgeschüttet: Dabei wird häufig von steuerfreien Dividenden gesprochen.