Wir beraten Sie gerne und erstellen den Ehevertrag für Sie.
Vermögen und Einkünfte beider Ehegatten werden zu einem Gesamtgut verschmolzen, an welchem beide Ehepartner die gleichen Rechte haben. Wenn also bspw. ein Ehepartner einen Gegenstand verkaufen will, braucht er die Zustimmung des Anderen.
Zum Eigengut gehören nur in die Ehe eingebrachte Gegenstände des persönlichen Gebrauchs.
Gütergemeinschaft erlangen Ehepaare durch einen Ehevertrag.