Gerne beraten wir Sie zum Thema Errungenschaftsbeteiligung.
Der Güterstand Errungenschaftsbeteiligung ist der ordentliche Güterstand. Er entsteht durch Heirat, sofern kein Ehevertrag abgeschlossen wird. Weit über 90% der Ehen in der Schweiz haben so einen Güterstand. Jeder Ehepartner verwaltet und nutzt sein Vermögen selbst. Er kann aber dem anderen Ehepartner die Verwaltung ganz oder teilweise überlassen und ihm dazu eine Vollmacht erteilen.
Der einzelne Ehepartner haftet für seine Schulden
alleine. Er muss nicht für die Schulden des Anderen einstehen, ausser er ist ebenfalls
Vertragspartner (solidarische Haftung) oder die Schulden sind durch
Haushaltsausgaben (Haushaltsschulden) entstanden.